Spielordnung

Spielordnung
des Skatklubs
Südkreis-Füchse Hollen
gegr. am 18. Dezember 2002

§ 1: Grundsätzliches
(1) Der gesamte Spielbetrieb an den Spielabenden (§ 2) und den Wettkämpfen (§§ 5,6 ) richtet sich nach der Spielordnung des DSKV.

§ 2 : Spiel- (Übungs-)abende
(1) Der Spielabend findet jeweils am Donnerstag um 19.00 Uhr statt. Fallen Ligaspiele (Punktspiele) oder Pokalspiele auf einen Spielabend, so kann dieser auf einen anderen Wochentag verlegt werden. Vom 24.12. bis 01.01. findet kein Spielabend statt.
(2) Am Spielabend werden zwei Serien gespielt. In Ausnahmefällen wird nur eine Serie gespielt. Eine Serie umfasst an einem Vierer-Tisch 32, an einem Dreier-Tisch 24 Spiele.
(3) Die Spieltische werden zu Beginn der ersten Serie ausgelost. Der Spieler, der am Spieltisch auf Platz 1 sitzt, führt die Spielliste und ist somit der Listenführer. Zur zweiten Serie werden die Spieler nach dem Ergebnis der ersten Serie gesetzt. Der Spieler, der nach der ersten Serie die meisten Punkte errungen hat, nimmt Platz 1, der Spieler mit den zweitmeisten Punkten Platz 2 usw. ein. Der Spieler mit der viert- bzw. fünfhöchsten Punktzahl der ersten Serie ist somit der Listenführer an dem zweiten Tisch usw. und führt die Spielliste.
(4) Die erste Serie eines Spielabends sollte um 20.40 Uhr, die zweite um 22.40 Uhr beendet sein. Nach der ersten Serie ist eine Raucherpause von ca. 10 Minuten eingeplant.
(5) Alle gespielten Serien eines Spielers zählen zur Vereinsmeisterschaft (§ 4).

§ 3 : Spielabrechnung
(1) Pro Serie zahlt jeder Mitspieler einen Grundbetrag in Höhe von 0,50€.
(2) Jeder Spieler zahlt nach jeder Serie 0,20€ für jedes seiner verlorenen Spiele.
(3) In jeder Serie wird unter Verrechnung der erzielten Punkte um 1/10 Cent gespielt. Die eingespielte Summe wird der Vereinskasse zugeführt.
(4) Die Spielabrechnung erfolgt durch den jeweiligen Listenführer mit dem Kassenwart.

§ 4 : Vereinsmeisterschaft
(1) Die Vereinsmeisterschaft wird auf Grundlage der Spielabende (§ 2) ermittelt.
(2) Vereinsmeister ist, wer nach dem letzten Spieltag vor Weihnachten bei mindestens 50 Spielserien die höchste Durchschnittspunktzahl erreicht hat. Die Durchschnittspunktzahl wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet.
(3) Ist bei zwei oder mehreren Spielern die Durchschnittspunktzahl gleich, entscheidet die höhere Anzahl der gespielten Serien. Ist auch diese gleich, entscheidet die Anzahl der gewonnenen Spiele über die Meisterschaft.
(4) Für die Vereinsmeisterschaft werden Preise ausgesetzt; und zwar für je vier angefangene Mitglieder (Stichtag: erster Übungsabend des Spieljahres) einen Preis.
Bei bis zu 4 Mitgliedern = 1 Preis, von 5 bis 8 Mitgliedern = 2 Preise, von 9 bis 12 Mitgliedern = 3 Preise, von 13 bis 16 Mitgliedern 4 Preise, von 17 bis 20 Mitgliedern = 5 Preise, von 21 bis 24 Mitgliedern 6 Preise, von 25 bis 28 Mitgliedern = 7 Preise, von 29 bis 32 Mitgliedern = 8 Preise, von 33 bis 36 Mitgliedern = 9 Preise, von 37 bis 40 Mitgliedern = 10 Preise.
Die Höhe der ausgesetzten Preise beträgt für den:
1. Platz = 50,00 €uro
2. Platz = 40,00 €uro
3. Platz = 30,00 €uro
4. Platz = 25,00 €uro
5. Platz = 25,00 €uro
6. Platz = 20,00 €uro
7. Platz = 20,00 €uro
8. Platz = 15,00 €uro
9. Platz = 15,00 €uro
10. Platz = 10,00 €uro
Der Vereinsmeister bekommt neben dem Preisgeld für den 1. Platz einen Wanderpokal überreicht, der am letzten Spielabend des Folgejahres zurückzugeben ist. Bis dahin ist der Pokal mit einer Gravur zu versehen. Die Gravur enthält die Jahreszahl, den Namen des Vereinsmeisters und die erzielte Durchschnittspunktzahl. Die Kosten für die Gravur trägt der Verein. Der Wanderpokal bleibt auf jeden Fall Eigentum des Vereins!
(5) Die Ehrung der Platzierten erfolgt auf der dem Spieljahr folgenden Jahreshauptversammlung.
(6) Die aktuelle Liste der Durchschnitts-Punktzahlen sowie die Liste der Vorwoche werden am jeweiligen Spielabend ausgelegt bzw. ausgehängt. Die Durchschnittspunktzahlen der einzelnen Spieler werden von zwei Personen – und zwar unabhängig voneinander – errechnet und bis zum nächsten Spielabend miteinander auf Richtigkeit und Übereinstimmung verglichen.

§ 5 : Teilnahme an Ligaspielen
(1) Für die Teilnahme an den Ligaspielen werden entsprechend den Bestimmungen des DSKV Mannschaften gemeldet. Über die Anzahl der Mannschaften und deren namentliche Aufstellungen wird auf der Jahreshauptversammlung entschieden.
(2) Die namentliche Aufstellung der 1. Mannschaft erfolgt nach einem Durchschnitt, der sich aus den Ergebnissen der Vereinsmeisterschaften der letzten drei Jahre
errechnet und stellt somit die Spielberechtigung dar. Zu Beginn des Kalenderjahres wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung den Anwesenden eine Aufstellung vorgelegt, aus der der ermittelte Durchschnitt ersichtlich ist.
(3) Die 2. und die weiteren Mannschaften werden nach der Rangfolge der letzten
Vereinsmeisterschaft gebildet. Es gilt der Grundsatz, dass zunächst die Spieler
entsprechend der Reihenfolge berücksichtigt werden, die mindestens 50 Serien im
abgelaufenen Kalenderjahr absolviert haben. Diese Spieler sind für das betreffende Kalenderjahr als festes Mitglied der entsprechenden Mannschaft aufgestellt (= Stammspieler).
(4) Die Spieler, die nicht für eine der in Abs. 2 und 3 genannten Mannschaft aufgestellt sind, bilden einen Pool, aus dem die aufgestellten Mannschaften bzw. der Mannschaftsführer erforderliche Ersatzspieler entnehmen können. Wer sich bereit erklärt, als Ersatzspieler spielen zu wollen, ist als festes Mitglied für den Ersatzspielerpool aufgestellt. Die 1. Mannschaft kann sich im Bedarfsfall einen oder mehrere Ersatzspieler aus den unteren Mannschaften oder aus dem Ersatzspielerpool auswählen, die unteren Mannschaften bedienen sich aus diesem Ersatzspielerpool, falls ein oder mehrere Stammspieler fehlen bei einem Punkt- oder Pokalspiel. Die höhere Mannschaft (z. B. 2. Mannschaft vor der 3. Mannschaft, 3. Mannschaft vor der 4. Mannschaft, usw.) hat das erste Zugriffsrecht auf den Ersatzspielerpool!
(5) Die Einsätze der Mannschafts-, Stamm- und Ersatzspieler sind durch den entsprechenden Mannschaftsführer gegenüber dem Spielwart zu protokollieren.
(6) Sofern Spieler mit ihrer Mannschaft in eine höhere Liga aufsteigen, wird den
Spielern dieser Mannschaft der Vorrang gegenüber den aus der Vereinsmeisterschaft oder dem nach Abs. 2 zu bildenden Durchschnitt höher einzustufenden Spielern eingeräumt. Hierbei ist es unerheblich, ob ein Spieler der aufsteigenden Mannschaft im entsprechenden Jahr die Mindestanzahl von 50 Serien erreicht hat. Hier gilt die Maßgabe, dass der aufgestiegene Mitspieler an mindestens drei von fünf Punktspielen teilgenommen haben muss, um den Status des „Stammspielers“ zu behalten. Im Umkehrschluss gilt, dass ein Ersatzspieler selbst dann nicht in die aufsteigende Mannschaft rückt, wenn er drei Mal als Ersatzspieler an den Punktspielen der entsprechenden Mannschaft teilgenommen hat, da der entsprechende Spieler ursprünglich einer anderen Mannschaft bzw. dem Ersatzspielerpool zuzurechnen ist. Für den Fall, dass ein Spieler der aufsteigenden Mannschaft nicht an mindestens drei von fünf Punktspielen teilgenommen hat oder von sich aus auf die Zugehörigkeit zur aufgestiegenen Mannschaft verzichtet, rückt im neuen Spieljahr der in den letzten drei Vereinsmeisterschaften am besten platzierte Spieler als Stammspieler nach, sofern er mindestens 50 Serien gespielt hat.

§ 6 : Teilnahme an Meisterschaften
(1) Die Vereinsmeisterschaft des vorangegangenen Jahres zählt als Qualifikation für die Bremer Einzelmeisterschaften (BEM).
(2) § 4 Abs. 2 gilt entsprechend

§ 7 : sonstige Veranstaltungen
(1) Am letzten Spielabend vor Heiligabend wird ein interner Weihnachts-Preisskat durchgeführt, an dem Gastspieler nicht teilnahmeberechtigt sind.
(2) Es werden zwei Serien gem. § 2 (2) gespielt.
(3) Über die Höhe des Einsatzes und die Art der Preise entscheidet der Vorstand.
(4) Sofern seitens der Mitglieder weitere Veranstaltungen gewünscht werden, können sich diese an den Festausschuss (§ 6 der Satzung) wenden.

§ 8 : Kostenerstattungen
(1) Für die Teilnahme an Ligaspielen und Meisterschaften können den Teilnehmern Kosten erstattet werden. Bei den erstattungsfähigen Kosten handelt es sich um Startgelder, Fahrtkosten und Aufwendungen für Übernachtungen.
(2) Startgelder für offizielle Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften werden in voller Höhe erstattet, sofern es die finanzielle Situation des Klubs zulässt.
(3) Fahrtkosten werden grundsätzlich nur gezahlt, wenn ein Fahrzeug mit mindestens drei Personen besetzt ist. Eine Ausnahme hiervon ist die Teilnahme an offiziellen Einzelmeisterschaften. Erstattet wird ein Betrag in Höhe von 0,15€ pro gefahrenen Kilometer ab/bis Spiellokal Hollen.
(4) Übernachtungskosten inkl. Frühstück werden bis zur Höhe von 30,00 € übernommen bzw. bezuschusst, sofern ein Spieler an den Meisterschaften des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen (LV 03) oder an den Deutschen Meisterschaften teilnimmt.

Stand: 4. Januar 2018